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Neue Förderung über Abschreibung: Der Staat übernimmt 20% aller Kosten

Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Der Steuerbonus kann von Eigentümern, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung ist möglich, wenn die Sanierungskosten nicht schon anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Damit ist der Steuerbonus eine echte Alternative für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für ihre Sanierung in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

 

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdeckenv
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.


 

 

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
    Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

 

 

Was sind die Anforderungen?

 

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
    • D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
    • Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
  • Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn)
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
  • Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.

 

 

Wie komme ich an den Zuschuss?

 

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

 

  • Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
  • Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach die Handwerkerrechnung und eine Bescheinigung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.
  • Auch eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung kann über unser Partnerunternehmen bezogen werden.
  • Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
    • Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
  • Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.

Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen

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Kommentare: 1
  • #1

    Haake (Donnerstag, 28 Oktober 2021 19:28)

    Wir haben unsere Rechnung von der Heizungsanlage eingereicht.Das Heizungsunternehmen hat das Blatt ausgefüllt.Leider sind wir die 1.die die Heizungsfirma bestätigt und es haut hinten und vorne nicht hin.Also nix mit einfach! Das Finanzamt schickt uns bzw.Steuerberater alles zurück und keiner weiß Bescheid !So hab ich mir das nicht vorgestellt! Würde gerne mal meine Steuerernachzahlung senken !