Um was geht's?
Wer Haus oder Wohnung mit neuen Haustüren und Fenstern energetisch saniert, kann sich dafür von Land und Staat fördern lassen. Seit Januar 2020 erhält jeder Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie 20% der gesamten Investitionskosten zurück.
Welche Maßnahme passt zu Ihnen?
Ihre 20% Förderung können Sie über zwei unterschiedliche Programme erhalten: Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, zum anderen über das KfW Programm 430.
Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt. Beachten Sie dabei, dass die vermeindlich einfacherere steuerliche Förderung nur sinnvoll für Sie ist, wenn Sie auch genügend Steuern gezahlt haben.
Warum wird gefördert?
Die Regierung hat straffe energiepolitische Ziele gesteckt - und die gilt es nun zu erreichen. Die Förderung von energetischen Maßnahmen bei der Renovierung von Bestands-Immobilien ist eine davon.
Fenster mit einem Einbaujahr vor 1995 sind technisch längst veraltet. Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert. Durch die stetig steigenden Energiekosten rechnet sich für Sie der Austausch von Fenstern und Haustüren von selbst – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.
Die Reihenfolge beachten
Fenster und Haustüren sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.
1. Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
2. Steuerliche Maßnahme:
Der Renovierungszuschuss teilt sich in ein darlehenbasierte Förderung über teilweise Erlassung der Tilgung (Programm 151) und einen reinen Investitionszuschuss (Programm 430), ähnlich dem Einreichen einer Rechnung bei einer Versicherung nach Abschluss der Arbeiten.
Über das Kreditprogramm (151) sind seit 2020 Tilgungszuschüsse bis zu 40% (bislang 27,5%) möglich, was bis zu 48.000 EUR entspricht. Die maximalen Kreditbeträge wurden auf 120.000 EUR angehoben.
Die möglichen Investitionszuschüsse (430) haben sich seit 2020 sogar verdoppelt! Hat man bisher maximal 10% der gesamten Kosten der Maßnahmen zurück erhalten, wurden die Zuschüsse sogar verdoppelt. Nun erhält man 20% der gesamten Kosten zurück. Außerdem hat sich der förderfähige Betrag auf bis zu 120.000 EUR erhöht.
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Der Steuerbonus kann von Eigentümern, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung ist möglich, wenn die Sanierungskosten nicht schon anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Damit ist der Steuerbonus eine echte Alternative für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung für ihre Sanierung in Anspruch nehmen wollen.
Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
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